Das St. Antonius-Gymnasium hat das Genehmigungsverfahren „Sport als Abiturfach“ erfolgreich abgeschlossen. Dem Antrag zur Einrichtung „Sport als 4. Abiturfach“ wurde am 16. August 2011 durch ein Schreiben der LRSDìn Elke Schlecht (Fachaufsicht Sport Westfalen) stattgegeben. So konnte das Fach Sport als 4. Abiturfach erstmalig für die Schülerinnen und Schüler angeboten werden, die im Schuljahr 2011/2012 in die gymnasiale Oberstufe eintraten. Die Fachkonferenz Sport freut sich darüber, dass damit das Wahlangebot in der gymnasialen Oberstufe an unserer Schule erweitert und die sportliche Profilierung als „Partnerschule des Leistungssports“ weiter gestärkt wurde.
Denn mit dem Fach Sport als 4. Abiturfach und dem ebenfalls neu eingerichteten Projektkurs Sport Projektkurs Sport in der Q1 inklusive Wintersportfahrt (siehe unten auf der Seite "Sport") bietet das St.-Antonius-Gymnasium ein attraktives Kursangebot für sportlich interessierte Schülerinnen und Schüler. Seit dem Schuljahr 2013/2014 legen jedes Jahr Schüler die Abiturprüfung im Fach Sport nach der neuen APO GOSt an unserer Schule abWie sieht die Abiturprüfung aus?
Im Fach Sport als 4. Abiturprüfungsfach tritt an die Stelle der mündlichen Abiturprüfung eine Fachprüfung. Die Fachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung, die zu gleichen Teilen in die Abiturnote Sport eingehen. Die mündliche Prüfung ist eine theoretische Prüfung und findet zeitgleich mit den anderen Abiturprüfungen im 4. Fach statt. Die praktische Prüfung ist im Zeitraum vom Beginn des letzten Schulhalbjahres bis zur zweiten Sitzung des ZAA an zwei aufeinander folgenden Tagen durchzuführen. Im Grundkurs besteht die praktische Prüfung aus zwei Prüfungsteilen, die an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungstagen stattfinden:
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Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit[1]
Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit
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Überprüfung wettkampfbezogener Leistungen aus einem Bewegungsfeld[2]
Hier kann der Prüfling wählen, in welchem der profilbildenden Bewegungsfelder (z.B. Sportspiele oder Leichtathletik) die weitere praktische Prüfung durchführen möchte.
Für das Bewegungsfeld „Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik“ gelten z.B. folgende Bestimmungen:
Praxisprüfung LA im Sport-Abitur
Für das Bewegungsfeld „Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele“ gelten folgende Bestimmungen:
„Im Sportbereich Spielen können für die Überprüfung zwei Sportspiele zur Wahl angeboten werden, vorausgesetzt sie wurden in jedem Kurshalbjahr der Qualifikationsphase und insgesamt zu etwa gleichen Anteilen behandelt (Anmerkung: z.B. Badminton und Basketball).
Die Überprüfung der Spielfähigkeit findet in einer im Kurs erarbeiteten Spielform
statt, die sich an der Wettkampfform eines Zielspiels aus den ersten beiden Gegenstandsbereichen (Mannschaftsspiele bzw. Partnerspiele, vgl. LP Sport, S. 16) orientieren muss. Die Dauer beträgt etwa 30 Minuten (RuL Sport, S. 75).
Die o. g. Prüfungszeit begrenzt nicht die Dauer des Spiels, sondern bezieht sich auf
die Spielteilnahme für die einzelnen Prüflinge in den Mannschaftsspielen. In den
Partnerspielen muss diese Spielzeit nicht ausgeschöpft werden, wenn die Spielleistung der Prüflinge auch in einem kürzeren Zeitraum bewertet werden kann. Der Fachprüfungsausschuss sichert – ggf. auch durch zeitweise Vorgaben zur Aufstellung bzw. zur Aufgabenverteilung – eine hinreichende Beobachtungs-grundlage für jeden Prüfling vor dem Hintergrund der im Unterricht erarbeiteten Spielform.“ (Abitur-Praxis Prüfung LK_GK Sport Anlage zum Lehrplan, Frechen 2010, S.10)
Im Partnerspiel Badminton wird beispielsweise jeweils ein Einzel und ein Doppel gespielt. Der Lehrplan nennt als unverzichtbare Beurteilungskriterien für das spielerische Können regelgerechtes Spiel, Ausprägung und situationsgerechtes Anwenden technischer Fertigkeiten, taktisch richtiges Verhalten, Effektivität und Einsatz.