Welche Regelungen sind zu Auslandsaufenthalten vorgesehen ?
Auslandsaufenthalte (APO GOSt § 4) können wie bisher üblich in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stattfinden. Ein Antrag auf Beurlaubung ist bei der Schulleitung zu stellen. Bei entsprechenden Leistungen (s.u.) kann nach Rückkehr der Einstieg in die Qualifikationsphase erfolgen. Der mittlere Schulabschluss wird in diesem Fall nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase erworben. Ein Auslandsaufenthalt kann ebenso im Anschluss an die Einführungsphase erfolgen. In diesem Fall wird das Jahr eingeschoben, d.h., nach Rückkehr erfolgt der Eintritt in das erste Jahr der Qualifikationsphase. Und natürlich kann ein Auslandsjahr auch nach dem Abitur durchgeführt werden.